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Wirtschaftsrecht
23.01.2015
Wirtschaftsrecht
EuGH: Auslegung einer Verzugszinsklausel in Hypothekenvertrag nach der EU-Klauselrichtlinie – Unicaja Banco

Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Vorschrift nicht entgegensteht,wonach das nationale Gericht, das mit einem Hypothekenvollstreckungsverfahren befasst ist, verpflichtet ist, die Beträge, die nach der Klausel eines Hypothekendarlehensvertrags, die Verzugszinsen vorsieht, deren Satz das Dreifache des gesetzlichen Zinssatzes übersteigt, geschuldet werden, neu berechnen zu lassen, damit der Zinsbetrag diese Schwelle nicht überschreitet, sofern die Anwendung dieser nationalen Vorschrift:

– der Würdigung der Missbräuchlichkeit einer solchen Klausel durch das nationale Gericht nicht vorgreift und

– das Gericht nicht daran hindert, diese Klausel unangewendet zu lassen, wenn es zu dem Ergebnis kommen sollte, dass sie „missbräuchlich“ im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 ist.

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