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Wirtschaftsrecht
30.01.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Anwaltsvertrag als widerruflicher Fernabsatzvertrag

Mit Urteil vom 23.11.2017 – IX ZR 204/16 – hat der BGH entschieden: a) Anwaltsverträge können den Regeln für den Fernabsatz unterfallen und als solche widerrufen werden.

b) Ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem liegt regelmäßig nicht schon dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich die technischen Möglichkeiten zum Abschluss eines Anwaltsvertrags im Fernabsatz wie Briefkasten, elektronische Postfächer und/oder Telefon- und Faxanschlüsse vorhält.

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