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Wirtschaftsrecht
06.12.2013
Wirtschaftsrecht
BVerfG: Anspruch auf Vergütungsanpassung im Urheberrecht verfassungskonform

Mit Beschluss vom 23.10.2013 – 1 BvR 1842/11 und 1 BvR 1843/11 – hat der Erste Senat des BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des BGH zur Angemessenheit von Übersetzerhonoraren im Verlagswesen zurückgewiesen. Weder die angegriffenen Entscheidungen noch die maßgeblichen Vorschriften des Urheberrechts verstoßen demnach gegen die Verfassung. Um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken, darf der Gesetzgeber die von Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, das Entgelt für berufliche Leistungen einzelvertraglich zu vereinbaren, durch zwingendes Gesetzesrecht begrenzen. Eine urheberrechtliche Regelung, die einen Anspruch auf gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit vertraglich vereinbarter Vergütungen für die Werknutzung gewährt, ist daher mit dem Grundgesetz vereinbar.
(PM BVerfG vom 28.11.2013)

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