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Wirtschaftsrecht
25.11.2014
Wirtschaftsrecht
BGH : Anlagevermittlung nach dem KWG und dem WpHG

Mit Urteil vom 30.10.2014 – III ZR 493/13 – hat der BGH entschieden:
a) Der Begriff der Anlagevermittlung ist in § 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG und § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG inhaltlich gleich zu verstehen. Er unterscheidet sich von demjenigen des bürgerlichen Rechts.
b) Anlagevermittlung nach dem Gesetz über das Kreditwesen und nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist jede final auf den Abschluss von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten gerichtete Tätigkeit (im Anschluss an Senatsurteil vom 5. Dezember 2013 - III ZR 73/12, NJW-RR 2014, 307).

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