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Wirtschaftsrecht
02.12.2016
Wirtschaftsrecht
BMWi : Abschluss des Kaufvertrags zwischen EDEKA und REWE zum Erhalt der Arbeitsplätze bei Kaiser's Tengelmann

EDEKA und REWE haben am 2.12.2016 bekanntgegeben, dass sie den Kaufvertrag zur Weitergabe von Kaiser's Tengelmann-Filialen im Rahmen der Ministererlaubnis finalisiert haben. Außerdem sind die notwendigen Tarifverträge mit ver.di und NGG abgeschlossen worden.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen zwischen EDEKA und REWE sowie den Gewerkschaften ver.di und NGG ist eine sehr gute Nachricht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kaiser's Tengelmann. Mein Dank gilt allen Beteiligten. Damit ist der Weg frei für die finalen Schritte, die jetzt zügig erfolgen können. Ich bin zuversichtlich, dass in der nächsten Woche die Ministererlaubnis vollzogen werden kann und die Beschäftigten nach einer langen Zeit der Unsicherheit jetzt nicht länger um ihren Arbeitsplatz bangen müssen, sondern wieder mit Zuversicht in die Zukunft schauen können."

Als Ergebnis der Schlichtung vom 30. 10.2016, die mithilfe von Bundeskanzler a. D. Gerhard Schröder als Schlichter zustande kam, hatten EDEKA und REWE Verhandlungen für eine außergerichtliche Einigung vereinbart, mit dem Ziel den Vollzug der Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser's Tengelmann herbeizuführen. Jetzt stehen als abschließende Schritte formal u.a. noch die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags sowie die fusionskontrollrechtliche Prüfung durch das Bundeskartellamt an. Mit der Rücknahme der Beschwerden von REWE gegen die Ministererlaubnis beim OLG Düsseldorf kann die Ministererlaubnis dann vollzogen werden.

(PM BMWi vom 2.12.2016)

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