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Wirtschaftsrecht
15.02.2011
Wirtschaftsrecht
VG Köln: Abschaltung der Rufnummer „11861" ist rechtmäßig

Mit Beschluss vom 14.2.2011 - 1 L 1908/10 - hat das VG Köln den Eilantrag eines Unternehmens gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer „11861" abgelehnt. Die Bundesnetzagentur stellte u. a. fest, dass die gebotene Preisansage 1:47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an. Das VG hat diese Maßnahme auch mit der Erwägung bestätigt, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.

(PM VG Köln vom 14.2.2011)

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