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Wirtschaftsrecht
27.01.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Ablehnung eines Sachverständigen

Der BGH hat mit Beschluss vom 13.1.2016 – VI ZB 1/16 – entschieden: Ein Sachverständiger kann nach § 406 Abs. 1 Satz 1, § 41 Nr. 8 ZPO abgelehnt werden, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat.

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