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Steuerrecht
23.01.2013
Steuerrecht
BMF: Umsatzsteuerermäßigung für Personenbeförderung im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Die gesetzliche Übergangsregelung des § 28 Abs. 4 UStG zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Personenbeförderungen mit Schiffen ist zum 31.12.2011 ausgelaufen. Nach diesem Zeitpunkt ausgeführte Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Schiffen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es sich um genehmigten Linienverkehr oder Fährverkehr handelt und sich die Beförderung innerhalb einer Gemeinde vollzieht oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Der UStAE wurde entsprechend geändert.

BMF, Schreiben vom 22.1.2013 – IV D 2 – S 7244/07/10001-04

Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts

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