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Steuerrecht
13.09.2017
Steuerrecht
BFH: Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

Der BFH hat mit Urteil vom 3.8.2017 – V R 15/17 - wie folgt entschieden: Die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.

 

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