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Steuerrecht
16.01.2017
Steuerrecht
BFH: Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk

Der BFH hat mit Urteil vom 16.11.2016 – V R 1/15 - wie folgt entschieden:

1. Unterhält der Unternehmer einen der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden landwirtschaftlichen Betrieb und einen weiteren der Regelbesteuerung unterliegenden Gewerbebetrieb, richtet sich die Aufteilung der Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Eingangsleistungen (hier: BHKW) nach § 15 Abs. 4 UStG.

2. Sachgerecht i. S. von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ist dabei – entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung in Abschn. 2.5 Abs. 20 Satz 1 i. V. m. Abs. 12 Satz 3 UStAE – die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Marktpreise der produzierten Strom- und Wärmemenge (objektbezogener Umsatzschlüssel).

 

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