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Steuerrecht
12.09.2014
Steuerrecht
BMF: Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung- BsGaV)

Das BMF hat den Entwurf der Rechtsverordnung an den Präsidenten des Bundesrates mit der Bitte übermittelt, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes herbeizuführen. § 1 Abs. 6 AStG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie- Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6. 2013 (BGBl. I S. 1809) enthält die Ermächtigung des BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die Einkünfteaufteilung bzw. Einkünfteermittlung in grenzüberschreitenden Betriebsstättenfällen. Durch die Rechtsverordnung soll sichergestellt werden, dass von Steuerpflichtigen und Verwaltung wettbewerbsneutrale und im internationalen Kontext akzeptable Lösungen gefunden werden, die auf den international anerkannten Grundsätzen für die Einkünfteaufteilung von Betriebsstätten basieren. Hintergrund ist die ebenfalls durch das AmtshilfeRLUmsG eingeführte Regelung des § 1 Abs. 5 AStG, mit dem die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle (§ 1 Abs. 4 AStG) von Betriebsstätten nach gleichen Grundsätzen geregelt wird, wie entsprechende Geschäftsvorfälle nahestehender Personen. Im Hinblick auf die Einkünfteermittlung bzw. Einkünfteaufteilung soll die Regelung dazu beizutragen, dass alle grenzüberschreitenden Investitionsalternativen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Betriebsstätten) in vergleichbarer Weise besteuert werden. Die Verordnung ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de.

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