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Steuerrecht
20.03.2018
Steuerrecht
EuGH: Verlegung des Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in die Schweiz

Der EuGH hat mit Urteil vom 15.3.2018 – C-355/16, Christian Picart gegen Ministre des Finances et des Comptes publics, ECLI:EU:C:2018:184, wie folgt entschieden:

Da eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht in den persönlichen Anwendungsbereich des Begriffs „Selbständige“ im Sinne des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, unterzeichnet in Luxemburg am 21. Juni 1999, fällt, sind die Bestimmungen dieses Abkommens dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Staates, der Vertragspartei dieses Abkommens ist, wie den im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegenstehen, die, wenn eine natürliche Person ihren Wohnsitz von diesem Staat in einen anderen Staat, der Vertragspartei dieses Abkommens ist, verlegt und gleichzeitig ihre wirtschaftliche Tätigkeit im ersten dieser beiden Staaten beibehält, ohne täglich oder mindestens einmal in der Woche eine Fahrt vom Ort ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zu ihrem Wohnort zu absolvieren, die sofortige Besteuerung der nicht realisierten Wertsteigerungen bei wesentlichen Beteiligungen, die diese Person am Kapital von Gesellschaften hält, die dem Recht des ersten dieser Staaten unterliegen, bei der Wohnsitzverlegung vorsehen und die die aufgeschobene Erhebung der geschuldeten Steuer nur unter der Bedingung zulassen, dass Sicherheiten geleistet werden, die geeignet sind, die Erhebung dieser Steuer sicherzustellen, während eine Person, die ebenfalls solche Beteiligungen hält, aber weiterhin ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet des ersten dieser beiden Staaten hat, erst zum Zeitpunkt der Veräußerung dieser Beteiligungen besteuert wird.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2018-725-1

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