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Steuerrecht
24.04.2008
Steuerrecht
BFH: VGA bei vertragswidriger privater PKW-Nutzung durch den Gesellschafter- Geschäftsführer

Mit Urteil vom 23.1.2008 – I R 8/06 – hat der BFH entschieden, dass eine vertragswidrige private PKW-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in Höhe der Vorteilsgewährung eine vGA darstellt. Der Vorteil ist nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG mit 1% des Listenpreises, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben mit dem gemeinen Wert der Nutzungsüberlassung zuzüglich angemessenen Gewinnaufschlags zu bewerten (Bestätigung des Senatsurteils vom23.2.2005 – I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl. II 2005, 882). Der BFH weicht damit von der Finanzverwaltung ab, die die vGA sowohl bei der GmbH als auch bei dem Gesellschafter - Geschäftsführer aus Vereinfachungsgründen ebenfalls mit 1% des Listenpreises bewertet.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-919-3

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