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Steuerrecht
01.02.2017
Steuerrecht
BFH: Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer Abtretungserklärung in einer Abtretungsanzeige

Der BFH hat mit Urteil vom 12.10.2016 – XI R 43/14 – wie folgt entschieden: 

1. Weist der leistende Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer offen aus, obwohl der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG (Anschluss an das BFH-Urteil vom 19. November 2014 V R 41/13, BFHE 248, 406, BFH/NV 2015, 634).

2. Eine in einer Abtretungsanzeige an das FA enthaltene Abtretungserklärung des leistenden Unternehmers ist als Berichtigung des Steuerbetrags i. S. des§ 14cAbs. 1Satz2UStGanzusehen,wenn diese dem Leistungsempfänger zugegangene Abtretungserklärung spezifisch und eindeutig auf eine (oder mehrere) ursprüngliche Rechnung(en) bezogen ist und aus ihr klar hervorgeht, dass der leistende Unternehmer über seine Leistungen – statt, wie bisher, unter Ansatz des ursprünglich ausgewiesenen Steuerbetrags– nunmehr nur noch ohne Umsatzsteuer abrechnen will.

3. Einer Rechnungsberichtigung i. S. des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG kommt keine Rückwirkung zu.
 

Volltext unter: BBL2017-278-1

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