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Steuerrecht
12.10.2016
Steuerrecht
EuGH: Steuerbefreiung für Blutplasma

Der EuGH hat mit Urteil vom 5.10.2016 – C-412/15 - entschieden: Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin gehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut, die die Mitgliedstaaten nach dieser Bestimmung von der Steuer befreien müssen, nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst, wenn dieses Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist.

 

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