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Steuerrecht
27.04.2015
Steuerrecht
Eidgenössisches Finanzdepartement: Schweizer Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen bei der Vermeidung der Doppelbesteuerung von Betriebsstätten

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung von Betriebsstätten (Umsetzung Motion Pelli 13.3184). Für die Verordnung soll zunächst die gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Diese soll in die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III einfliessen.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt der vom Bundesrat vorgeschlagenen Umsetzung der Motion Pelli inhaltlich zu. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, vorab die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Sie soll ins Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreform III) aufgenommen werden.

Von dieser Änderung betroffen sind schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, mit dem die Schweiz über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verfügt. Erhält die Betriebsstätte Erträge aus einem DBA-Drittstaat auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die mit einer nicht rückforderbaren Quellensteuer belegt sind, kann es heute zu einer Doppelbesteuerung kommen. Mit der vorgesehenen Verordnungsänderung kann dies vermieden werden.

(PM vom 22.4.2015)

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