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Steuerrecht
02.02.2018
Steuerrecht
BMF: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten; Nutzung von Brennstoffzellenfahrzeugen

BMF, Schreiben vom 24.1.2018 – IV C 6 – S 2177/13/10002

In dem Schreiben äußert sich das BMF zur Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG für Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Regelungen im BMF-Schreiben vom5.6.2014 (BStBl I S. 835) wendet das BMF auch auf Brennstoffzellenfahrzeuge an. Die Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen ist bei Brennstoffzellenfahrzeugen die im Fahrzeug gespeicherte Energie vergleichbar.

Dieser Wert wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 in Ziff. 22 angegeben und ist für die Ermittlung der Minderungsbeträge heranzuziehen.

Volltext unter BBL2018-278-2

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