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Steuerrecht
14.02.2018
Steuerrecht
KoaV: Maßnahmen in der Steuerpolitik

Der KoalitionsV enthält neben den im den im BB 2018, 341, genannten Maßnahmen wichtige Vorhaben im Steuerrecht; die insbesondere Unternehmen betreffen:

Faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten sollen dadurch geschaffen werden, dass die OECD-BEPS-Verpflichtungen sowie -Empfehlungen weltweit implementiert werden. In diesem Zusammenhang sollen die Verpflichtungen aus der EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie umsetzt, die Hinzurechnungsbesteuerung zeitgemäß ausgestaltet, Hybridregelungen ergänzt und die Zinsschranke angepasst werden.

Ferner sind Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorgesehen.

Im Rahmen der Körperschaftsteuer soll das Bemühen um eine gemeinsame, konsolidierte Bemessungsgrundlage – auch in Zusammenarbeit mit Frankreich – unterstützt. Geplant ist außerdem die Einführung von Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern.

Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet werden gesetzliche Regelungen geschaffen, um Betreiberinnen und Betreiber von elektronischen Marktplätzen, die den Handel unredlicher Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden, für die ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch zu nehmen. Betreiberinnen und Betreiber sollen verpflichtet werden, über die auf ihren Plattformen aktiven Händlerinnen und Händler Auskunft zu erteilen. So sollen Regelungen geschaffen werden, um Plattformbetreiber im Onlinehandel in Anspruch nehmen zu können, die den Handel unredlicher Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden. Plattformbetreiber sollen verpflichtet werden, über die auf ihren Plattformen aktiven Händler dem Fiskus gegenüber Auskunft zu erteilen. (Unklar ist bislang allerdings, ob die neue Regierung darüber hinaus auch beabsichtigt, neue Haftungsregelungen oder aber eine Gesamtschuldnerschaft für nicht angemeldete und abgeführte Umsatzsteuer der auf dem Marktplatz tätigen Händler einzuführen.)

Auf europäischer Ebene soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatzes bei gewerblich gehandelten Kunstgegenständen, E-Books, E-Papers und anderen elektronischen Informationsmedien Anwendung finden.

Ebenfalls zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen soll soll – in Kooperation mit den Bundesländern – das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer optimiert werden.

Existenzgründer sollen mit steuerlichen Anreizen zur Mobilisierung von Wagniskapital gefördert werden. Außerdem sollen Gründer in den ersten beiden Jahren nach Gründung von der Umsatzsteuer (bzw. von der Verpflichtung zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen) befreit werden. Durch einen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren soll außerdem der Bürokratieaufwand reduziert werden.

Im Rahmen des  Bürokratieabbaugesetzes III sollen die Statistikpflichten weiter reduziert werden. Darüber hinaus werden die Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten auch im Steuerrecht sowie zur Vermeidung von Doppelmeldung zur Berufsgenossenschaft einheitliche sowie bei Berichtspflichten und der Verwendungspflicht bestimmter Formulare angestrebt. Zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden sollen ebenfalls zum Bürokratieabbau beitragen. Europäische Vorgaben sollen nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen werden. Daher soll in der EU eine angemessenere Abgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen (max. 500 Mitarbeiter) sichergestellt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern soll für Gebietsfremde zur zentralen Anlaufstelle für steuerliche Fragen und verbindliche Auskünfte dienen können, so dass es mit der entsprechenden Ausstattung gestärkt und weiterentwickelt wird.

Die GroKo will die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionssteuer zum Abschluss bringen.

Bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung wird für E-Fahrzeuge (Elektro- und Hybridfahrzeuge) wird ein reduzierter Satz von 0,5 % des inländischen Listenpreises nach geplant.

Insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen soll es eine steuerliche Förderung der Forschung geben, die bei den Personal- und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung ansetzt.

Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge soll mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft werden.

Die GroKo will den steuerlichen Querverbund wegen seiner Bedeutung für die Finanzierung kommunaler Daseinsvorsorge dauerhaft erhalten. Dafür sollen ggf. auch die relevanten Gesetze angepasst werden.

Die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen sollen online angeboten werden. Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien.

Weitere Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag darüber hinaus vorgesehen sind:

•           Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 durch eine Freigrenze (mit Gleitzone) für rd. 90% der Steuerzahler,

•           Eindämmung der kalten Progression (alle zwei Jahre soll ein Bericht erstellt werden; ggf. ist der Einkommensteuertarif anzupassen.

•           Anhebung des um 25 EUR/Monat pro Kind (zum 1.7.2019 um 10 Euro, zum 1.1.2021 um weitere 15 Euro); gleichzeitige Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags

•           Einführung eines Baukindergelds (s. BB 2018, 341

•           Stärkung des Faktorverfahrens durch entsprechende Hinweise in Steuerbescheiden

•           Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens

•           Förderung des freifinanzierten Wohnungsneubaus durch Einführung einer bis Ende 2021 befristete Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen Abschreibung über 4 Jahre in Höhe von 5 % pro Jahr.

•           die Gewinnung von Wohnbauland von Landwirten durch steuerlich wirksame Reinvestitionsmöglichkeiten in den Mietwohnungsbau

•           Abschaffung der Abgeltungsteuer zusammen mit der Etablierung des automatischen Informationsaustauschs (ein Zeitraum wird

•           effektive und rechtssichere gesetzliche Regelung der Grunderwerbsteuer, um missbräuchliche Steuergestaltungen mittels Share Deals zu beenden; geprüft werden soll auch ein Freibetrag bei erstmaligem Erwerb von Wohngrundstücken für Familien.

•           Beseitigung von Hürden beim Ausbau alternativer Unterstützungs- und Wohnformen – wie z. B. bei der steuerrechtlichen Bewertung von „Wohnen für Hilfe“ – auch um Seniorengenossenschaften zu stärken

•           Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung

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