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Steuerrecht
15.02.2018
Steuerrecht
EuGH: Margenbesteuerung von Reiseleistungen auch an Unternehmer(§ 25 Abs. 1, Abs. 3 UStG) nicht unionsrechtskonform

Der EuGH hat mit Urteil vom 8.2.2018 – C-380/16, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, ECLI:EU:C:2018:76 – wie folgt entschieden:

1. Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 73 sowie den Art. 306 bis 310 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verstoßen, indem sie Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros ausschließt und indem sie Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln.

2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

(Tenor)

Volltext unter BBL2018-405-1

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