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Steuerrecht
26.04.2017
Steuerrecht
BT: Lizenzschranke beschlossen

Der Finanzausschuss hat am 26.4.2017 eine sog. Lizenzschranke beschlossen. Der Finanzausschuss stimmte dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drs. 18/11233, 18/ 11531) zu. Zur Unterbindung vonGewinnverlagerungen sieht der Gesetzentwurf eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen vor. Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Die Einführung dieser Lizenzschranke betrifft große Konzerne, deren deutsche Tochtergesellschaften für die Nutzung von Lizenzen Zahlungen ins Ausland leisten müssten, wo diese Lizenzeinnahmennur gering oder gar nicht versteuertwerdenmüssten.

Außerdem werde die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen gesetzlich festgelegt. Durch ein Urteil des BFH waren daran Zweifel entstanden, so dass jetzt durch eine Gesetzesänderung die Rechtssicherheit für Unternehmen erhöht werde.

(hib vom 26.4.2017)

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