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Steuerrecht
08.06.2017
Steuerrecht
EuGH-Schlussanträge : Leasingvertrag mit Kaufoption gegen Zahlung eines erheblichen Betrags

Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/ EG des Rates vom28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass ein Leasingvertrag als Lieferung von Gegenständen im Sinne dieser Bestimmung gilt, wenn er die Übertragung des Eigentums am Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer nach dem Ablauf der Leasingzeit kraft vertraglicher Vereinbarung vorsieht oder wenn er eine Klausel enthält, nach der das Eigentum am Leasinggegenstand im Wege einer einseitigen Willenserklärung des Leasingnehmers auf diesen übertragen wird, und die Summe der Raten, die der Leasingnehmer nach dem Vertrag unabhängig von dieser Willenserklärung zu zahlen verpflichtet ist, praktisch dem Kaufpreis des Leasinggegenstands inklusive Finanzierungskosten entspricht.

GA Szpunar, Schlussanträge vom 31.5.2017 – C-164/16, Mercedes Benz Financial Services UK

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