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Steuerrecht
21.01.2015
Steuerrecht
FG Hamburg: Kurze Verfahrensdauer - schnelle Rechtsgewährung und spürbarer Bestandsabbau

Der Präsident des Finanzgerichts Hamburg, Christoph Schoenfeld, zieht eine positive Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr. „Im Jahr 2014 hat das Finanzgericht Hamburg 10% mehr Verfahren erledigt als im Vorjahr und die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte dabei noch einmal um 5% verringert werden. Auch gelang es im vergangenen Jahr, den Bestand an offenen Verfahren um 18% zu senken.“

Beim Finanzgericht Hamburg wurden im Jahr 2014 weit über 1.600 Klageverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erledigt. Die Eingangszahlen, die im Jahr 2013 deutlich angestiegen waren, haben sich im Jahr 2014 leicht über dem Niveau der Vorjahre stabilisiert. Die durchschnittliche Dauer der erledigten Klageverfahren konnte im Vergleich zu 2013 noch einmal verkürzt werden und liegt nun bei 9,2 Monaten. Damit werden mehr als 75% der Klageverfahren beim Finanzgericht Hamburg innerhalb eines Jahres erledigt, fast 50% sogar binnen 6 Monate. In vorläufigen Rechtsschutzverfahren erhielten die Rechtssuchenden im Jahr 2014 eine Entscheidung durchschnittlich bereits nach 2,5 Monaten. Mit diesen Werten nimmt das Finanzgericht Hamburg erneut eine Spitzenstellung auch im Vergleich mit den anderen 17 deutschen Finanzgerichten ein.

Finanzgerichtspräsident Christoph Schoenfeld: „Die Ergebnisse belegen, dass das Finanzgericht Hamburg dank seiner hochprofessionellen Richter- und Mitarbeiterschaft die berechtigten Erwartungen der Steuerbürger und der Wirtschaft auf Rechtsfrieden und Rechtssicherheit in angemessener Zeit in hervorragender Weise erfüllt. Die hohe Akzeptanz unserer Rechtsprechung durch die Beteiligten zeigt sich auch darin“, so Christoph Schoenfeld weiter, „dass in weniger als 5% aller Verfahren ein Rechtsmittel eingelegt wird; die Zahl der Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden ist gegenüber dem Vorjahr noch einmal um fast 20% gesunken.“

(PM vom 20.1.2015)

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