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Steuerrecht
25.07.2017
Steuerrecht
FG München: Keine Anwendung des § 7 Abs. 7 ErbStG auf rechtsgeschäftliche Anteilsübertragungen

Das FG München hat mit Urteil vom 5.4.2017 – 4 K 711/16 - wie folgt entschieden:

1. Der Übergang eines Anteils an einer Personengesellschaft oder auch einer Kapitalgesellschaft unterliegt nur dann dem besonderen Besteuerungstatbestand des § 7 Abs. 7 ErbStG, wenn der Anteilsübergang kraft Gesetzes bzw. kraft Gesellschaftsvertrages auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruht. Die Vorschrift regelt hingegen nicht den rechtsgeschäftlichen Erwerb von Gesellschaftsanteilen aufgrund von zwischen einzelnen Gesellschaftern vereinbarten Anteilsabtretungen.

2. Eine freigebige Zuwendung setzt den Willen des Zuwendenden zur Unentgeltlichkeit voraus. Dieser liegt nur dann vor, wenn sich der Zuwendende der Unentgeltlichkeit der Zuwendung derart bewusst ist, dass er seine Leistung ohne Verpflichtung, und sei es auch nur in Bezug auf eine Naturalobligation, und ohne rechtlichen Zusammenhang mit einer Gegenleistung oder einem Gemeinschaftszweck erbringt.

--> Das FG hat die Revision zugelassen.

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