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Steuerrecht
14.07.2017
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Keine Änderung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags bei bestandskräftigem Einkommensteuerbescheid

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17.1.2017 – 11 K 1669/13 - wie folgt entschieden:

1. Mit § 10d Abs. 4 S.4 EStG 2010 wird eine inhaltliche Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid erreicht, obwohl der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid ist.

2. Die Verlustfeststellung entfällt, wenn der Einkommensteuerbescheid des betroffenen Veranlagungszeitraums nicht mehr änderbar ist.

3. Ist der Steuerbescheid dieses Veranlagungszeitraums bestandskräftig und berücksichtigt er keinen Verlust, kommt eine Verlustfeststellung daher nur noch in Betracht, wenn der Steuerbescheid des Verlustentstehungsjahres nach den Vorschriften der Abgabenordnung änderbar ist.

4. Das gilt sowohl für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag als auch für die Änderung der Verlustfeststellung.

5. Der in § 52 Abs. 25 Satz 5 EStG 2010 enthaltene Anwendungsbefehl ist nicht verfassungswidrig.

(Leitsätze der Redaktion)

--> Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (BFH-Az.: IX R 15/17).

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