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Steuerrecht
24.04.2008
Steuerrecht
BFH: Kein Steuerrabatt bei Barlohnumwandlung vonUrlaubsgeld in Warengutschein

Mit Urteil vom 6.3.2008 – VI R 6/05 – hat der BFH entschieden, dass die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn voraussetzt, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrages auf einenTeil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt. Ob ein Anspruch auf Barlohn oder Sachlohn besteht, ist auf den Zeitpunkt bezogen zu entscheiden, zu dem der Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch verfügt. Im entschiedenen Fall – Umwandlung eines den Arbeitnehmern tarifvertraglich zustehenden Urlaubsgelds in Waren-Gutschriften nach Wahl des Arbeitnehmers – lehnte der BFH die Behandlung als Sachlohn ab. Die Steuerbefreiung des § 8 Abs. 3 EStG gilt nicht für Urlaubsgeld, wenn es nach Wahl der Arbeitnehmer als Geld oder Warengutschein ausbezahlt werden könne, so der BFH.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-919-1

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