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Steuerrecht
24.04.2017
Steuerrecht
BFH: Kein Aufrechnungsverbot nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2016 – VII R 1/15 – wie folgt entschieden: Das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO besteht nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nichtmehr. Das FA kann gegen eine abgetretene Forderung der Insolvenzmasse unter den Voraussetzungen des § 406 BGB auch gegenüber demneuen Gläubiger dieAufrechnung erklären.

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