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Steuerrecht
15.04.2010
Steuerrecht
BFH: Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

Der BFH hat mit Urteil vom 4.2.2010 – X R 10/08 – entschieden, dass Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht abgezogen werden können. Diese (weiteren) Steuerberatungskosten (für die Erstellung der Einkommensteuererklärung) minderten weder die Einkünfte noch das Einkommen der Klägerin. Auch ein Abzug als dauernde Last komme nicht in Betracht. Die (verbliebenen) Steuerberatungskosten seien auch nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG abziehbar. Der Gesetzgeber sei nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Die seit 2006 geltende Neuregelung verletze weder das objektive noch das subjektive Nettoprinzip. Ebenso werde der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz nicht verletzt. Schließlich sei ein Abzug auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

(PM BFH vom 14.4.2010)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-990-1

Absetzbar bleiben als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten diejenigen Steuerberatungsgebühren, die für die Ermittlung der verschiedenen Einkünfte anfallen.

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