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Steuerrecht
10.01.2014
Steuerrecht
BFH: Kein Betriebsausgabenabzugfür Aufwendungenfür ein Studium,welches eine Erstausbildung vermitteltundnichtim Rahmeneines Dienstverhältnisses stattfindet

Der BFH hat mit Urteil vom 5.11.2013 – VIII R 22/12 - entschieden: 1. Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für ein Erststudium, welches zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattgefunden hat, sind nach § 12 Nr. 5 i.V. m. § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des Beitr- RLUmsG keine (vorweggenommenen) Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. 2. Die bereits für die Veranlagungszeiträume ab 2004 anzuwendenden gesetzlichen Neuregelungen in § 12 Nr. 5 und § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG sind verfassungsgemäß. Sie enthalten weder eine unzulässige verfassungsrechtliche Rückwirkung noch verstoßen sie gegen den Gleichheitssatz i. S. des Art. 3 Abs. 1 GG.

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