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Steuerrecht
22.04.2015
Steuerrecht
Bundestag: Kalte Progression

Die Bundesregierung hat die Kritik der EU-Kommission an einer zu hohen Steuerbelastung in Deutschland zurückgewiesen. „Aus Sicht der Bundesregierung ist das deutsche Steuer- und Abgabensystem leistungsgerecht, wettbewerbsfähig und sozial ausgewogen“ heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/4549 [pdf]) vorgelegten „Nationalen Reformprogramm 2015“. Die Kommission hatte anerkannt, dass die Konsumnachfrage deutscher Haushalte seit 2012 deutlich gestiegen sei, aber zugleich auf die vergleichsweise hohe Steuer- und Abgabenbelastung für Geringverdiener hingewiesen. „Aus Sicht der Kommission könnte dies in der Verbindung mit der kalten Progression die verfügbaren Einkommen der Privathaushalte verringern und so das Wachstum möglicherweise hemmen“, heißt es in der Unterrichtung.

Die Bundesregierung kündigt aber an, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, „um für diese Legislaturperiode Bürgerinnen und Bürger bei der kalten Progression zu entlasten. Auch dies erhöht die Nettoeinkommen und schafft Freiraum für mehr Konsum und Investitionen“, stellt die Bundesregierung fest. Die einfache Forderung, Steuern und Abgaben insbesondere für Geringverdiener zu senken, sieht die Regierung aber „differenziert“. Zwar könne eine Senkung der Lohnzusatzkosten mit positiven Beschäftigungseffekten verbunden sein. Eine einseitige Senkung der Sozialausgaben könne aber dazu beitragen, dass das Sozialschutzniveau für Geringverdiener sinke.

(hib 195)

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