R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
16.02.2017
Steuerrecht
BFH: Geschäftslage des BFH

Auch im Jahr 2016 bestätigen die statistischen Zahlen die positive Entwicklung der letzten Jahre. Mit 2 705 Verfahren haben die elf Senate des BFH nur unwesentlich weniger Fälle als im Vorjahr (2 721 Verfahren) erledigt. Da die Erledigungen erneut deutlich über der Zahl der eingegangenen Fälle liegen, konnte die Zahl unerledigter Verfahren zum Ende des Jahres 2016 einmal mehr reduziert werden und liegt mit 1 716 weit unter der Grenze von 2 000.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim BFH, die sich seit mehreren Jahren bei acht Monaten stabilisiert hatte, konnte im Jahr 2016 um einen Monat auf sieben Monate reduziert werden. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen Rechtsfragen. Sie beträgt im Berichtsjahr 18 Monate (nach 20 Monaten im Vorjahr). Bei den Nichtzulassungsbeschwerden liegt die Bearbeitungsdauer – wie im Vorjahr – bei sechs Monaten.

Gesunken gegenüber dem Vorjahr ist der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2016 für alle Verfahren 15 % gegenüber 19 % im Vorjahr. Bei den Revisionen liegt der Erfolgsanteil bei 32 % (41 % in 2015), bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 13 % (14 % in 2015).

Auch im Berichtsjahr 2016 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. Nur 131 der zum Jahresende offenen Verfahren (rd. 8 %) sind vor 2015 beim BFH eingegangen.

(PM BFH v. 7.2.2017)

stats