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Steuerrecht
02.05.2017
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Garantiezusage als einheitliche untrennbare Leistung

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 23.2.2017 – 11 K 134/16 – wie folgt entschieden: Die Garantiezusage hat für den Gläubiger den wirtschaftlichen Zweck, dass ein evtl. künftiger Schaden an seinem Fahrzeug in dem garantierten Umfang beseitigt wird, ohne dass er für die Kosten aufkommen muss. Die nach der Wahl des Kunden zu erbringende Leistung entweder des Händlers oder der Versicherung dient diesem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck, sodass die Verpflichtung zur Eigenreparatur und die Verschaffung des Versicherungsschutzes so eng miteinander verbunden sind, dass ihre Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Die Garantiezusage stellt sich damit aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers als eine einheitliche untrennbare Leistung dar, für die er auch einen einheitlichen Preis zu zahlen hat. Eine Garantiezusage ist eine einheitliche Leistung, die durch das Versprechen der Einstandspflicht des Händlers beim Gebrauchtwagenkauf geprägt ist (sog. Kombinationsmodell).

(Leitsätze der Redaktion)

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