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Steuerrecht
12.11.2014
Steuerrecht
BFH: Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH

Der BFH hat mit Urteil vom 27.8.2014 – II R 43/12 - wie folgt entschieden:

1. Wird im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH ein Dritter zur Übernahme des neuen Gesellschaftsanteils zugelassen, kann eine freigebige Zuwendung der Altgesellschafter an den Dritten vorliegen, wenn der gemeine Wert des Anteils die zu leistende Einlage übersteigt. Eine freigebige Zuwendung der Gesellschafter von Altgesellschaftern an den Dritten kommt nicht in Betracht.

2. Auf den Erwerb des neuen Anteils können die Steuervergünstigungen des § 13a ErbStG anwendbar sein.

 

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