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Steuerrecht
11.10.2017
Steuerrecht
BFH: Festsetzung von Milchabgabe nach Ablauf des Zwölfmonatszeitraums 2014/2015

Der BFH hat mit Beschluss vom 13.7.2017 – VII R 29/16 - wie folgt entschieden:

1. Durch Überlieferungen im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 entstandene Milchabgabe (sog. Überschussabgabe) durfte auch nach dessen Ablauf und dem damit einhergehenden Ende des Milchquotensystems festgesetzt werden.

2. Sog. interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen der Union sind keine Rechtsvorschriften und begründen keine Rechte Einzelner.

3. Die Erhebung der im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 entstandenen Überschussabgabe verstößt weder gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit noch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

 

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