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Steuerrecht
10.03.2017
Steuerrecht
BFH: Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH

Der BFH hat mit Urteil vom 18.1.2017 – II R 33/16 – wie folgt entschieden:

1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a. F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen,wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden.

2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschemRecht nicht befugt ist, sich beim BFH selbst zu vertreten, kann diese Befugnis auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit herleiten.

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