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Steuerrecht
24.11.2015
Steuerrecht
DEHOGA: Bettensteuer kommt vors Bundesverfassungsgericht

Über die Bettensteuern in Deutschland wird höchstrichterlich entschieden. Das steht seit heute fest. Der DEHOGA wird bei dem Gang vor die Karlsruher Richter zwei Hoteliers - aus Bremen und Hamburg - unterstützen.

Am 20.11.2015 ist fristgerecht Klage in Karlsruhe eingereicht worden. Beide Hoteliers waren zuletzt vor dem Bundesfinanzhof, ebenfalls unterstützt vom DEHOGA, mit ihren Klagen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wird als höchste gerichtliche Instanz abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht.

PM vom 20.11.2015

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