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Steuerrecht
29.09.2017
Steuerrecht
EU-Kommission: Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Parallel zur OECD (s. o.) hat die EU-Kommission diesbezüglich am 21.9.2017 eine neue Agenda mit einer Langfriststrategie zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft im Rahmen der Mitteilung COM(2017) 547 final vorgestellt. Diese soll im Frühjahr 2018 in einem Legislativentwurf umgesetzt werden – es sei denn, es werden nicht auf internationaler Ebene der G20/ OECD bis dahin nennenswerte Fortschritte erzielt.

Ziel der EU-Kommission ist es, auch die Besteuerung von Gewinnen in der digitalen Wirtschaft im Rahmen der Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu regeln. Sie stellt als mögliche Sofortmaßnahmen bis zur Implementierung der GKKB folgende Maßnahmen zur Diskussion:

– Ausgleichssteuer auf Umsätze digitalisierter Unternehmen – Steuer auf alle nicht oder nicht ausreichend besteuerten Gewinne aus internetbasierten Geschäftsaktivitäten

– Quellensteuer auf digitale Transaktionen – Eigenständige finale Quellensteuer auf Bruttobasis auf bestimmte Zahlungen an nichtansässige Lieferanten von online bestellten Waren und Dienstleistungen

– Abgaben auf Einnahmen aus der Bereitstellung digitaler Dienstleistungen oder Werbetätigkeiten – Separate Abgabe auf alle Transaktionen mit inländischen Kunden, bei denen ein nichtansässiges Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche Präsenz hat.

(PM EU-Kommission vom 21.9.2017)

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