R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
26.01.2017
Steuerrecht
EuGH: Begriff „Dienstleistung gegen Entgelt“ – Entrichtung von Abgaben an Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten zum Zweck des gerechten Ausgleichs

Der EuGH hat mit Urteilvom18.1.2017 – C-37/16, SAWP – wie folgt entschieden:

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom13.7.2010geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Inhaber von Vervielfältigungsrechten zugunsten der Hersteller und Importeure von unbespielten Datenträgern und Geräten zur Aufzeichnung und Vervielfältigung, von denen Gesellschaften zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten für Rechnung der Rechtsinhaber, aber im eigenen Namen Abgaben auf den Verkauf dieser Geräte und Datenträger erheben, keine Dienstleistung im Sinne dieser Richtlinie erbringen.


Volltext unter: BBL2017-213-2

stats