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Steuerrecht
06.07.2015
Steuerrecht
BdSt: Arbeitsplätze und Unternehmen durch Erbschaftsteuer nicht gefährden!

Der Bund der Steuerzahler macht sich für eine unbürokratische und sachgerechte Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes stark. In einer Stellungnahme schlägt der Verband entsprechende Maßnahmen für die Übertragung von Unternehmen an die nächste Generation vor. In diesem Sinne sollte das Konzept des Bundesfinanzministeriums nachgebessert werden. Nicht haltbar ist der bisherige Vorschlag zur Lohnsummenaufzeichnung.

Denn für zahlreiche kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe führt dieser zu einem deutlich höheren Bürokratie-Aufwand: In vielen Fällen muss die Lohnsumme der Beschäftigten künftig über mehrere Jahre überwacht werden. Das widerspricht allerdings dem Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums nach einem Bürokratie-Abbau. Deshalb setzt sich der BdSt unter anderem dafür ein, Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmern von der Lohnsummenaufzeichnung zu befreien. Der Referenten-Entwurf sieht bisher nur eine Freistellung bei Betrieben mit drei Beschäftigten vor.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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