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Steuerrecht
21.10.2011
Steuerrecht
BFH: Anrechnung niederländischer Schenkungsteuer bei mehreren Erwerben

Der BFH hat im Urteil vom 7.9.2011 – II R 58/09 – entschieden: Bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteuer unterliegt, führt die Berücksichtigung von ebenfalls in den Niederlanden besteuerten Vorerwerben nach § 14 ErbStG nicht zu einer Anrechnung der für die gesamten Vorerwerbe gezahlten niederländischen Steuer. Die in den Niederlanden gezahlte Schenkungsteuer ist nur insoweit nach § 21 ErbStG anzurechnen, als sie auf die besteuerte Zuwendung (Letzterwerb) entfällt. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2645-3 unterwww.betriebs-berater.de Diese Entscheidung bezieht sich auf Nachlassgegenstände sowohl des Privat- als auch des Betriebsvermögens und ist daher auch bei Übertragung von Betriebsvermögen zu beachten.

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