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Steuerrecht
08.02.2018
Steuerrecht
BMF: Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG

BMF, Schreiben vom 1.2.2018 – IV B 6 – S 1315/13/10021 :050

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2018 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Abs. 1 FKAustG).

Mit dem Schreiben vom 1.2.2018 hat das BMF die Staaten i. S. d. § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2018 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31.7.2018 dem BZSt zu übermitteln haben (vorläufige FKAustG-Staatenaustauschliste 2018).

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