Das LG München I hat mit Urteil vom 14.7.2017 – 5HK O 14714/16 - wie folgt entschieden:
a) Hat das Amtsgericht in einem Verfahren nach § 122 Abs. 3 AktG einen Ermächtigungsbeschluss auf Bekanntmachung eines Gegenstands der Tagesordnung erlassen, so kann der entsprechende Beschluss der Hauptversammlung im Anfechtungsprozess auf inhaltliche Fehler nicht überprüft werden.
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Das FG Saarbrücken hat mit Urteil vom 24.5.2017 – 2 K 1082/14 - wie folgt entschieden:
1. Dem Arbeitnehmer erstattete Fahrtkosten sind nur dann nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber (zeitnah) Unterlagen erstellt und aufbewahrt hat, anhand derer die Überprüfung der Steuerfreiheit des ausgezahlten Fahrtkostenersatzes nachgeprüft werden kann. Dies gilt auch ...
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