In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin konkretisiert, wie bei der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle) nach § 124 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu berücksichtigen ist. Sie richtet sich an die Versicherer, ...
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