Der BGH hat mit Beschluss vom 29.9.2016 – I ZB 34/15 – entschieden: a) Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, ...
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