Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 6.4.2016 – 14 U 2/15 – entschieden: 1. Der Widerruf des Beitritts zu einer Publikumsgesellschaft nach den Vorschriften über die Haustürgeschäfte ist auch noch
Der Finanzausschuss hat am 14.4.2016 dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482, 18/7826, 18/8099) zugestimmt ...
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