Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Oktober 2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet („Mehrseitige Vereinbarung“).
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 29. Oktober 2014 zusammen mit 50 weiteren Staaten die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet („Mehrseitige Vereinbarung“).
Der einheitliche Abwicklungsmechanismus in der EU-Bankenunion ist seit dem 1.1.2016 voll einsatzfähig. Für den Fall, dass eine Bank trotz verstärkter Aufsicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, ...
Der BGH hat mit Beschluss vom 9.7.2015 - I ZB 16/14 – entschieden: a) Der Grundsatz, dass allein wegen der Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Bestandteil keine zur Verwechslungsgefahr führende Zeichenähnlichkeit angenommen werden kann, ...
-tb- Um Inkonsistenzen und Unklarheiten in den Rechnungslegungsstandards zu beseitigen, hatte der International Accounting Standards Board (IASB) am 19.11.2015 einen Entwurf für die sog. „Jährlichen Verbesserungen“ herausgegeben.
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