Der Kartellsenat des BGH hat sich mit einem kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH wegen überhöhter Wasserpreise befasst. Die zuständige Landeskartellbehörde hat der Betroffenen aufgegeben, unter Beibehaltung des aktuellen Grundpreises für die Zeit vom 1.1.2008 bis 31.12.2009 allen Tarifkunden einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 € statt zuvor 2,79 € je Kubikmeter Wasser zu berechnen ...
Der Kartellsenat des BGH hat sich mit einem kartellrechtlichen Missbrauchsverfahren gegen die Energie Calw GmbH wegen überhöhter Wasserpreise befasst. Die zuständige Landeskartellbehörde hat der Betroffenen aufgegeben, unter Beibehaltung des aktuellen Grundpreises für die Zeit vom 1.1.2008 bis 31.12.2009 allen Tarifkunden einen Nettopreis von nicht mehr als 1,82 € statt zuvor 2,79 € je Kubikmeter Wasser zu berechnen ...
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