Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden. Der Hersteller eines solchen fehlerhaften Geräts muss die Kosten im Zusammenhang mit dessen Austausch erstatten, wenn der Austausch erforderlich ist, um das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das man zu erwarten berechtigt ist. Dies entschied der EuGH mit Urteil vom 5.3.2015 - C-503/13 und C-504/13.
Das OLG München hat mit Urteil vom 5.2.2015 – 23 U 1875/14 - entschieden: Die Übermittlung von Namen und Adressen der mittelbar an einer Publikumspersonengesellschaft beteiligten Treugeber an andere Treugeber ist nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG zulässig und ...
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 22.1.2015 - VII ZR 87/14 - entschieden: Für die Frage, für welche Geschäfte der Handelsvertreter eine Provision erhalten soll und auf welchen Zeitpunkt es für das Entstehen ...
Der BGH hat mit Urteil vom 19.12.2014 - V ZR 194/13 - entschieden: Verzichtet der Verkäufer auf jeglichen Kontakt mit dem Käufer und überlässt er dem Vermittler die Vertragsverhandlungen bis zur Abschlussreife, ...
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