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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
10.01.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Veröffentlichung einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

-tb- Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (EFRAG) hat eine Stellungnahme zum Entwurf ED 2017/5 "Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)" des International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht.

EFRAG stimmt den vorgeschlagenen Änderungen des IASB im Wesentlichen zu, empfiehlt jedoch, dass in Bezug auf die begriffliche Einordnung von Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen erläuternde Beispiele aufgenommen werden sollten.

EFRAG weist außerdem darauf hin, dass die unterschiedliche Handhabung von Verfahren zur Zuordnung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für austauschbare Vorräte adressiert werden sollte und empfiehlt die Aufnahme dieser Leitlinien in IAS 2 "Vorräte".

Schlussendlich empfiehlt EFRAG, die vorgeschlagenen Änderungen zu verschieben, um wiederholte Änderungen am Standard in sehr kurzer Zeit zu vermeiden.  Die Stellungnahme ist unter http://www.efrag.org/News/Project-302/EFRAGs-Comment-Letter-and-Feedback-Statement-on-the-IASBs-Exposure-Draft-ED20175-Accounting-Policies-and-Accounting-Estimates-Proposed-amendments-to-IAS-8 abrufbar.

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