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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EU: Veröffentlichung des Evaluierungsfahrplans für „Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen"

-tb- Die Europäische Kommission hat am 8.2.2018 einen Evaluierungsfahrplan für einen „Fitness-Check zur öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen“ veröffentlicht. In dem Fitness-Check soll beurteilt werden, ob die öffentlichen EU-Berichtspflichten inklusive der finanziellen und nichtfinanziellen Anforderungen für Unternehmen ihren Zielen (Wirksamkeit, Relevanz und Mehrwert) genügen. Der Fitness-Check wird verschiedene Berichtspflichten abdecken, wie die Rechnungslegungsrichtlinie, die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung, die IAS-Verordnung, die Transparenzrichtlinie, die Richtlinie über die Rechnungslegung von Banken und die Richtlinie über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen. Mit dem Fitness-Check soll insgesamt beurteilt werden, ob der EU-Finanzberichterstattungsrahmen seinen Zielen gerecht wird. Der englischsprachige Fahrplan ist unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-744988_en abrufbar.

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