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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.06.2015
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
BMWi: Veröffentlichung des überarbeiteten Referentenentwurfs eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) – zweiter Teil zur Neustrukturierung der Aufsicht

 

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Regelungen zur Abschlussprüfung in Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 29.5.2015 den zweiten Teil (Art. 2) des Entwurfes eines Abschlussprüferaufsichtsreformgesetzes (APAReG) zur Neustrukturierung der Abschlussprüferaufsicht veröffentlicht.

Danach ist vorgesehen, dass die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer, soweit es um Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) geht, durch eine neu zu schaffende Abteilung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wahrgenommen werden soll.

Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich bislang für die Errichtung einer neuen eigenständigen Abschlussprüferaufsichtsbehörde ausgesprochen. Er begrüßt, dass eine gesetzliche Überleitung der Mitarbeiter sichergestellt werden soll.

Die WPK wird nach der Auswertung auch zu diesen Regelungen Stellung nehmen. Hinweise aus dem Berufsstand sind willkommen (E-Mail: kontakt@wpk.de, Betreff: Referentenentwurf APAReG). Stellungnahmen gegenüber dem BMWi zum Artikel 2 des Referentenentwurfes sind bis zum 3.6.2015 möglich.

Der erste Teil des Gesetzentwurfs (Artikel 1) befasst sich mit Änderungsbedarf in der WPO resultierend aus den europäischen Vorgaben sowie weiteren Änderungen der WPO ohne Bezug zur Richtlinienumsetzung, die in den letzten Jahren mit Blick auf die EU-Reform der Abschlussprüfung aufgeschoben worden waren.
(Neu augf WPK.de vom 29.5.2015)

Der Text des Referentenentwurfs ist abrufbar unter
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/referentenentwurf-des-bundesministeriums-fuer-wirtschaft-und-energie,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

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